Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule. Er setzt sich aus den gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern sowie ihren Stellvertretern der einzelnen Klassen zusammen und trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr regelmäßig zur Elternbeiratssitzung. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilt die notwendigen Auskünfte. Bei Entscheidungen über Maßnahmen, die von allgemeiner Bedeutung für das Schulleben sind, soll der Schulleiter den Elternbeirat dazu anhören.
Laut § 57 des Schulgesetzes obliegt es ihm, die Interessen und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.